Die UBW beziehen Stellung zum Haushalt 2017
Waldbrunn. (rw) Der Tagesordnungspunkte1 der Gemeinderatssitzung vom Montag, 03. April 2017 beschäftigte sich mit dem Thema Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 (Drucksache 017/2017). Hierzug gaben die UBW folgende Stellungnahme an die Gemeindeveraltung ab.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haas,
sehr geehrter Herr Gornik, sehr geehrter Herr Mechler,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,die Umstellung vom kameralen auf den doppischen Haushalt hat uns Gemeinderäte und vor allem die Verwaltung in letzter Zeit stark beschäftigt.
Ziel der Umstellung des Haushaltsrechts ist, dass jede Generation nur so viel Ressourcen verbraucht, wie sie auch einbringt.
Dieser Grundsatz wurde vom Rechnungsamt sofort beachtet, denn die umfangreichen Umstellungsarbeiten wurden ohne zusätzliches Personal bewältigt.
Dass die Umstellung so reibungslos und ohne zusätzliches Personal und ohne die Einschaltung eines Dienstleisters für die Vermögensbewertung durchgeführt wurde, bedarf nach unserer Auffassung besonderer Erwähnung, Herrn Gornik und Herrn Mechler herzlichen Dank dafür.
Durch das neue Haushaltsrecht muss der Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm vom Gemeinderat formell beschlossen werden, zwangsläufig erhält die Finanzplanung hierdurch einen höheren Stellenwert. Hier muss in Zukunft, eine mit dem Gemeinderat abgestimmte Finanzplanung erfolgen, auf Grund dessen ist es dringend erforderlich, dass der Gemeinderat Prioritäten festlegt, welche Maßnahmen in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
Es kann nicht sein, dass die Verwaltung ohne Abstimmung mit dem Gemeinderat die Finanzplanung festlegt. Hier sehen wir dringend Handlungsbedarf.
Zwar wurde wie in den Vorberatungen besprochen, die Entscheidung des Ortschaftsrats Oberdielbach nachträglich berücksichtigt und die Maßnahme „Schaffung eines Dorftreffpunktes“ im Zusammenhang mit dem Rückbau des Brandweihers in Oberdielbach aus der Bezeichnung der Maßnahme gestrichen, aber die Kosten von 182.000,- € wurden nicht nach unten reduziert. Wir gehen davon aus, dass sich hier die Kosten nach unten reduzieren, wenn ausschließlich der Rückbau des Brandweihers erfolgt, wie vom Ortschaftsrat Oberdielbach beschlossen.
Bei der Finanzplanung 2018 u. 2019 stehen in der Summe 700.000,- € für die Maßnahme „Attraktivierung des Katzenbuckel- Umfelds“ im Investitionsprogramm, hier ist nach unserer Auffassung eine deutliche Reduzierung der Kosten erforderlich, man sollte die Maßnahme ausschließlich auf die Sanierung des Turms beschränken.
Grundsätzlich sollten in den nächsten Jahren die Sanierung der Schäden, die durch die Starkregenereignisse 2016 entstanden sind, vorrangig behoben werden.
Weiter halten wir es dringend für erforderlich, dass im Zusammenhang mit der Erneuerung der Fahrbahndecke der L 524 die schadhaften Wasser- und Abwasserleitungen ausgetauscht und die schadhaften Gehwegteile erneuert werden, hierzu fehlt jeglicher Kostenansatz in der Finanzplanung.
Wie in der Sitzung am 23.3.2017 besprochen stimmen wir der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan unter der Maßgabe zu, dass die Finanzplanung überarbeitet werden muss.