Die UBW beziehen Stellung zum Windpark Markgrafenwald
Waldbrunn. (rb) Da die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 der heutigen Sitzung sich ausnahmslos mit dem Windpark Markgrafenwald beschäftigen und aufeinander aufbauen bzw. voneinander abhängig sind, wollen wir gleich bei Top 1 eine Stellungnahme abgeben, die auch Aussagen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 2 und 3 beinhaltet.
Grundsätzlich sind wir von den UBW für Windkraft als alternative Energie, auch sind wir weiterhin für eine Ausweisung eines Windparks im Gebiet Markgrafenwald, wenn auch in einer reduzierten, verträglicheren Form. Die Entscheidung, ob man für die Ausweisung von 10 Windrädern auf der Gemarkung Waldbrunn und somit von 2 weiteren Windrädern auf Gemarkung Eberbach ist, stellt die schwierigste Entscheidung da, die wir als Gemeinderäte der UBW zu fassen hatten.
Bei der Ausweisung der Windparks Markgrafenwald haben wir grundsätzlich, als Gemeinderäte, die Interessen der Gemeinde Waldbrunn bzw. die Interessen unserer Bürger zu vertreten. Weiter gilt es die Vorgaben, Verordnungen und Gesetze zu beachten, die dem rechtlichen Rahmen der Genehmigung zugrunde liegen. In unserer Vorbesprechung haben wir die Vorteile und Nachteile eines Windparks im Markgrafenwald versucht zusammenzustellen.
Vorteile des Windparks im Markgrafenwald:
- Bereitstellung von regenerativen Energien für Waldbrunn, Erwirtschaftung von regenerativem Strom für insgesamt 21.500 Haushalte
- Mögliche Einnahmen der Gemeinde Waldbrunn: Gewerbesteuer, Eventuelle Entschädigungen für die erforderliche Kabeltrasse von Mülben nach Oberdielbach
Nachteile des Windparks im Markgrafenwald für die Gemeinde Waldbrunn:
- Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, 12 Windräder mit einer Höhe von ca. 700 – ca. 770 m die alle den Katzenbuckelturm (626 m) überragen. Selbst die niedrigste Anlage überragt den Katzenbuckelturm bereits um 81,7 m. Die höchste Anlage ist die Anlage 11 bei Mülben, die den Katzenbuckel sogar um 147,7 m überragt. Die Anlagen stehen angeblich technisch bedingt nicht konzentriert auf einem engen Standort, sondern erstrecken sich auf dem Höhenrücken des Odenwaldes auf einer Gesamtlänge von mehr als 4 Kilometern.
- Artenschutz, hier liegen unterschiedliche Gutachten zu Fledermäusen, Schwarzstorch, Wespenbussard und Waldschnepfe vor, die auf jeden Fall einen massiven Eingriff für den Markgrafenwald bedeuten. Wie die unterschiedlichsten Gutachten zu werten sind, ist äußerst schwierig, was für einen Laien aber klar erkennbar ist, dass der Artenschutz massiv beeinträchtigt ist und bei der Genehmigung zu beachten ist.
- Lärm, hier ist aus den Gutachten zu entnehmen, dass an allen dem Gutachten zugrunde gelegten Standorten eine Lärmzunahme erfolgen wird. Besonders ist zu beachten, dass z. B. an den Immissionsort Hahnenfeldstraße 60 von einem derzeitigen Lärmpegel von 13,7 dB(A) ausgegangen wird und durch den Windpark von einem Lärmpegel in der Nacht von 36,5 db(A) auszugehen ist. Dieser Wert liegt zwar immer noch unter dem genehmigungsrelevanten Grenzwert von 40 dB(A). In den Nachtstunden bedeutet dies aber eine Lärmzunahme von über 22 db(A). Der jetzige Lärmpegel ist somit mehr als verdoppelt. Da in diesem Bereich die Erweiterungsfläche für die Wohnbebauung in Waldbrunn liegt, kann die Windparkplanung hier das Baugebiet negativ beeinflussen.
- Tourismus und Wert der Gebäude, es ist möglich, dass durch die massive Veränderung des Landschaftsbildes und der Beeinträchtigung der Artenvielfalt ein Rückgang des Tourismus durch die Windkraftanlagen eintritt. Auf jeden Fall werden die Gebäude die bis jetzt in idyllischen Weilern liegen an Wert verlieren.
Nun zur Historie der Windparkplanung in Waldbrunn, leider wurde uns im Gremium Gemeinderat immer (vor allem in der vorangegangenen Legislaturperiode) erklärt, dass wenn eine nicht angemessene Konzentrationsfläche in Waldbrunn ausgewiesen wird, eine Verspargelung der Landschaft in Waldbrunn mit Windrädern erfolgen wird, da es viele windhöfige Standorte für Windräder gibt. Auch die Aussage der Betreiber im Jahr 2013/2014, dass von noch mehr Windrädern auszugehen ist, wenn der Gemeinderat den vorliegenden Planungen der Markgrafen GbR nicht zustimmt, veranlasste nach unserer Auffassung mehrere Gemeinderäte, mehrheitlich in den Jahren 2013 / 2014 dem Zielabweichungsverfahren zuzustimmen.
In den Jahren 2013/2014 hatten wir von den UBW gefordert eine für die Bevölkerung verträgliche Planung vorzulegen und die Bedenken und Befürchtungen unserer Bürger ernst zu nehmen. Insbesondere ging es um größere Abstände zur Wohnbebauung und den Wegfall einiger Anlagen und somit um die Verringerung der Konzentrationsfläche. Auch die Versuche der UBW einen runden Tisch zur Erarbeitung einer Kompromisslösung (reduzierte Anlagenzahl) mit den Prinzen und der IHO zu finden, wurden sowohl von den Prinzen als nicht zielführend, sowie von der IHO, abgelehnt.
Seit dem neu eingereichten Antrag der Markgrafen GbR und der Information im Gemeinderat am 21.3.2016, haben sich nach unserer Meinung die Vorgaben zur Windparkgenehmigung wesentlich geändert. Die vorhandene Naturparkverordnung sowie die Landschaftsschutzgebiete lassen nach derzeitigem Stand keine Verspargelung der Landschaft auf Waldbrunner Gemarkung befürchten.
Desweiteren lassen die vorhandenen Gutachten betreffend Fledermäuse, Schwarzstorch, Wespenbussard und Waldschnepfe darauf schließen, dass an allen möglichen Windkraftstandorten in Waldbrunn artenschutzrechtliche Bedenken bestehen können.
Uns ist bei den vorliegenden Planungen aufgefallen, dass in den eingereichten Unterlagen kein Brandschutzkonzept vorliegt, obwohl dies schon mehrfach gefordert wurde.
Die NATURA 2000 Verträglichkeitsprüfung die zusätzlich zur Umweltprüfung durchgeführt werden muss, fehlt ebenfalls in dem Antrag. Eine abschließende Beurteilung des Artenschutzes dürfte somit nicht möglich sein.
Außerdem kann es nicht im Interesse der Bürger der Gemeinde Waldbrunn sein, dass von den 481.510 zu erbringenden Ökopunkten für den erforderlichen Ausgleich für die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und Boden, Maßnahmen auf der Gemarkung Zwingenberg (120.000 Ökopunkte, Waldrefugium) erbracht werden. Hier sollten Maßnahmen auf Waldbrunner Gemarkung durchgeführt werden, wo auch die Beeinträchtigungen stattfinden. Dies könnte z.B. die Renaturierung des Holderbaches sein.
Bei der Durchsicht der Gutachten haben wir festgestellt, dass bei vielen Standorten gleichzeitig Fledermäuse, Schwarzstorch, Wespenbussard und Waldschnepfe mehr oder weniger stark betroffen sind. Eine Untersuchung liegt nicht vor, ob es ausreichend naturverträglich wäre, nur wenige Windkraftstandorte z.B. im östlichen Plangebiet zuzulassen. (Offensichtlich ist das auch nicht gewollt.)
Die finanzielle Bürgerbeteiligung ist aus unserer Sicht vor der Zustimmung des Gemeinderates zu regeln. Bei einer echten Bürgerbeteiligung müsste den Bürgern im Umkreis als Energiegenossenschaft ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden, die Bürger müssten die gleiche Rendite erhalten wie der Hauptinvestor. (Die Prinzen haben ihr Wort gegeben, dass es Bürgerbeteiligung geben soll, aber erst nach der Zustimmung des Gemeinderates). Wenn die Bürgerbeteiligung offensiv im Vorfeld der Planungen von den Prinzen betrieben worden wäre, gäbe es bestimmt eine bessere Akzeptanz in der Bevölkerung.
Da bei den Beschlussanträgen (TOP1 bis TOP 3) der Verwaltung immer von einer grundsätzlichen Zustimmung für die Windparkgenehmigung in der vorgelegten Form von 10 (12) Anlagen ausgegangen wird, können wir diesen Beschlussvorschlägen unter Beachtung der Interessen der Waldbrunner Bevölkerung und der ungeklärten Artenschutzproblematik nicht zustimmen. Wir von den UBW haben bisher nur der reduzierten Anzahl der Windräder zugestimmt und können auch weiterhin unsere Zustimmung für die 12 Anlagen nicht erteilen.
Grundsätzlich stehen wir aber weiterhin der Windkraft positiv gegenüber. Wir sind daher weiterhin für eine reduzierte Standort- /und Konzentrationszonenausweisung im Markgrafenwald unter Beachtung der Waldbrunner Interessen und der Beachtung des Artenschutzes und hoffen, dass dies mit der Markgrafen GbR und der IHO zu einer verträglicheren Planung für unsere Bürger führt. Besonders sollte bei der reduzierten Anlagenplanung, wie bereits mehrfach gefordert, die Planung der Anlagen die die Bürger im Höllgrund und im Reisenbacher Grund massiv beinträchtigen, überarbeitet werden. Wie bereits erwähnt darf sich die reduzierte Planung nicht auf den gesamten Höhenrücken auf eine Länge von über 4 Kilometern erstrecken.