UBW stellen Antrag auf Schaffung eines Jugendgemeinderates

Mehr Mitbestimmung für Waldbrunner Jugend

Waldbrunn. (rw) Das Engagement der Jugendlichen fordern und fördern war ein zentraler Punkt des Wahlprogramms der Unabhängigen Bürger Waldbrunn vor der Gemeinderatswahl. Nun hat die Gemeinderatsfraktion einen Antrag auf Schaffung eines Jugendgemeinderates gestellt, der in der kommenden Sitzung des Waldbrunner Gemeinderates behandelt werden soll.

„Die Gemeinde Waldbrunn bietet Jugendlichen nur wenige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Seit der Schließung des Jugendhauses wurde für die Jugend wenig bis nichts getan. Es wird Zeit, dass junge Menschen auch in Waldbrunn die Chance erhalten, sich ins Gemeindeleben einzubringen“, so Gemeinderat Robin Bracht. Ziel sei es, die Position der Jugendlichen zu stärken und die Gemeinde für junge Menschen attraktiver zu machen.

Vielerorts gibt es bereits seit mehreren Jahren Jugendgemeinderäte, welche unter Federführung des Dachverbandes der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg hauptsächlich im kulturellen Bereich des Gemeindelebens tätig sind.

Jugendgemeinderäte tagen regelmäßig zu den aktuellen Themen des Gemeindelebens, welche jugendliche Interessen berühren. So organisieren diese Gremien beispielsweise Infoveranstaltungen oder Events, um das Gemeindeleben für Jugendliche interessanter zu machen. Zudem dienen sie als Vermittler zwischen Jugendlichen und Kommunalpolitik.

Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es Jugendgemeinderäte unter anderem in Mosbach oder Haßmersheim. Diese könnten als Vorbild für den Waldbrunner Ableger fungieren. Das aktive Wahlrecht besitzen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren, weshalb die UBW alle interessierten jungen Menschen ausdrücklich einlädt, sich bei der Gemeinderatssitzung am 19.10.2015 zu informieren und Interesse an der politischen Mitbestimmung zu bekunden.

Falls der Antrag bei der Abstimmung im Waldbrunner Gemeinderat bestehen sollte, sieht der Antrag der UBW die Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses vor, sodass das Gremium im kommenden Jahr seinen Dienst aufnehmen kann.